Weitere Entscheidung unten: OVG Thüringen, 16.02.1999

Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 26.01.1999 - 2 KO 769/96   

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OVG Thüringen, 26.01.1999 - 2 KO 769/96 (https://dejure.org/1999,7694)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 26.01.1999 - 2 KO 769/96 (https://dejure.org/1999,7694)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 26. Januar 1999 - 2 KO 769/96 (https://dejure.org/1999,7694)
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Volltextveröffentlichung

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürBG § 92; BBesG § 12; BGB § 812; BGB § 813; BGB § 814; BRRG § 18
    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Rückforderung einer überzahlten Sonderzuwendung; Anforderungen an einen erfolgreichen Entreicherungseinwand; Kennenmüssen der Überzahlung; Mitverschulden der Behörde bei Überzahlungen

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückforderung der Sonderzuwendung; Rückforderung einer bereits ausgezahlten Aufwandsentschädigung; Nachträgliche Änderung eines Verwaltungsaktes ; Zahlungsmodalitäten eines auf besoldungsrechtliche Bestimmungen gestützten Rückzahlungsbegehrens

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 28.06.1990 - 6 C 41.88

    Rückforderung des kinderbezogenen Anteils im Ortszuschlag

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.1999 - 2 KO 769/96
    Ein Mangel des rechtlichen Grundes im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG i.V.m. § 819 Abs. 1 BGB ist offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (BVerwG, Beschluß v. 19.11.1996, - 2 B 42/96 -, Urteil v. 12.3.1991, - 6 C 51.88 -, Urteil v. 28.6.1990, - 6 C 41.88 -, Urteil v. 28.2.1985, - 2 C 31.82 -).

    Der Empfänger ist insbesondere gehalten, sich bei etwaigen Unklarheiten oder Zweifeln durch Rückfragen beim Dienstherrn, der auszahlenden Kasse oder der anweisenden Stelle Gewißheit darüber zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt (BVerwG, Beschluß v. 19.11.1996, - 2 B 42/96 -, Urteil v. 28.2.1985, - 2 C 31.82, Urteil v. 28.6.1990, 6 C 41.88 -).

    Ein eventuelles behördliches Mitverschulden an einer Überzahlung von Bezügen ist ebenfalls grundsätzlich in die Ermessensentscheidung nach § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG einzustellen (BVerwG, Urteil v. 27.2.1994, - 2 C 19.92 - Urteil v. 12.3.1991, - 6 C 51.88 -, Urteil v. 28.6.1990, - 6 C 41.88 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Mangel des rechtlichen Grundes offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (BVerwG, Beschluß v. 19.11.1996, - 2 B 42/96 -, Juris-Datenbank; Urteil v. 12.3.1991, - 6 C 51.88 -, NJW 1991, S. 2718 [2720]; Urteil v. 28.6.1990, - 6 C 41.88 -, NVwZ-RR 1990, S. 622; Urteil v. 28.2.1985, 2 C 31.82, NVwZ 85, 907).

    Der Empfänger ist insbesondere gehalten, sich bei etwaigen Unklarheiten oder Zweifeln durch Rückfragen beim Dienstherrn, der auszahlenden Kasse oder der anweisenden Stelle Gewißheit darüber zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt (BVerwG, Beschluß v. 19.11.1996, - 2 B 42/96 -, Juris-Datenbank; Urteil v. 28.2.1985, - 2 C 31.82 -, NVwZ 1985, S. 907; Urteil v. 28.6.1990, 6 C 41.88, NVwZ-RR 1990, S. 622 [623]).

    Ein solches Mitverschulden ist zwar nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich in die Ermessensentscheidung des § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG mit einzubeziehen (BVerwG, Urteil v. 27.2.1994, - 2 C 19.92 -, BVerwGE 95, 94 [98]; Urteil v. 12.3.1991, - 6 C 51.88 -, NJW 1991, S. 2718 [2720]; Urteil v. 28.6.1990, - 6 C 41.88 -, NVwZ-RR 1990, S. 622 [623]).

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.82

    Besoldung - Überzahlung - Beamter - Ortszuschlag - Kürzungsandrohung - Mangel des

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.1999 - 2 KO 769/96
    Ein Mangel des rechtlichen Grundes im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG i.V.m. § 819 Abs. 1 BGB ist offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (BVerwG, Beschluß v. 19.11.1996, - 2 B 42/96 -, Urteil v. 12.3.1991, - 6 C 51.88 -, Urteil v. 28.6.1990, - 6 C 41.88 -, Urteil v. 28.2.1985, - 2 C 31.82 -).

    Der Empfänger ist insbesondere gehalten, sich bei etwaigen Unklarheiten oder Zweifeln durch Rückfragen beim Dienstherrn, der auszahlenden Kasse oder der anweisenden Stelle Gewißheit darüber zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt (BVerwG, Beschluß v. 19.11.1996, - 2 B 42/96 -, Urteil v. 28.2.1985, - 2 C 31.82, Urteil v. 28.6.1990, 6 C 41.88 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Mangel des rechtlichen Grundes offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (BVerwG, Beschluß v. 19.11.1996, - 2 B 42/96 -, Juris-Datenbank; Urteil v. 12.3.1991, - 6 C 51.88 -, NJW 1991, S. 2718 [2720]; Urteil v. 28.6.1990, - 6 C 41.88 -, NVwZ-RR 1990, S. 622; Urteil v. 28.2.1985, 2 C 31.82, NVwZ 85, 907).

    Der Empfänger ist insbesondere gehalten, sich bei etwaigen Unklarheiten oder Zweifeln durch Rückfragen beim Dienstherrn, der auszahlenden Kasse oder der anweisenden Stelle Gewißheit darüber zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt (BVerwG, Beschluß v. 19.11.1996, - 2 B 42/96 -, Juris-Datenbank; Urteil v. 28.2.1985, - 2 C 31.82 -, NVwZ 1985, S. 907; Urteil v. 28.6.1990, 6 C 41.88, NVwZ-RR 1990, S. 622 [623]).

  • BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 51.88

    Ortszuschlag - Geschiedener Soldat - Stufe 1 des Ortszuschlages

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.1999 - 2 KO 769/96
    Ein Mangel des rechtlichen Grundes im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG i.V.m. § 819 Abs. 1 BGB ist offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (BVerwG, Beschluß v. 19.11.1996, - 2 B 42/96 -, Urteil v. 12.3.1991, - 6 C 51.88 -, Urteil v. 28.6.1990, - 6 C 41.88 -, Urteil v. 28.2.1985, - 2 C 31.82 -).

    Ein eventuelles behördliches Mitverschulden an einer Überzahlung von Bezügen ist ebenfalls grundsätzlich in die Ermessensentscheidung nach § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG einzustellen (BVerwG, Urteil v. 27.2.1994, - 2 C 19.92 - Urteil v. 12.3.1991, - 6 C 51.88 -, Urteil v. 28.6.1990, - 6 C 41.88 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Mangel des rechtlichen Grundes offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (BVerwG, Beschluß v. 19.11.1996, - 2 B 42/96 -, Juris-Datenbank; Urteil v. 12.3.1991, - 6 C 51.88 -, NJW 1991, S. 2718 [2720]; Urteil v. 28.6.1990, - 6 C 41.88 -, NVwZ-RR 1990, S. 622; Urteil v. 28.2.1985, 2 C 31.82, NVwZ 85, 907).

    Ein solches Mitverschulden ist zwar nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich in die Ermessensentscheidung des § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG mit einzubeziehen (BVerwG, Urteil v. 27.2.1994, - 2 C 19.92 -, BVerwGE 95, 94 [98]; Urteil v. 12.3.1991, - 6 C 51.88 -, NJW 1991, S. 2718 [2720]; Urteil v. 28.6.1990, - 6 C 41.88 -, NVwZ-RR 1990, S. 622 [623]).

  • BVerwG, 19.11.1996 - 2 B 42.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beschwerdegrund der

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.1999 - 2 KO 769/96
    Ein Mangel des rechtlichen Grundes im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG i.V.m. § 819 Abs. 1 BGB ist offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (BVerwG, Beschluß v. 19.11.1996, - 2 B 42/96 -, Urteil v. 12.3.1991, - 6 C 51.88 -, Urteil v. 28.6.1990, - 6 C 41.88 -, Urteil v. 28.2.1985, - 2 C 31.82 -).

    Der Empfänger ist insbesondere gehalten, sich bei etwaigen Unklarheiten oder Zweifeln durch Rückfragen beim Dienstherrn, der auszahlenden Kasse oder der anweisenden Stelle Gewißheit darüber zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt (BVerwG, Beschluß v. 19.11.1996, - 2 B 42/96 -, Urteil v. 28.2.1985, - 2 C 31.82, Urteil v. 28.6.1990, 6 C 41.88 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Mangel des rechtlichen Grundes offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (BVerwG, Beschluß v. 19.11.1996, - 2 B 42/96 -, Juris-Datenbank; Urteil v. 12.3.1991, - 6 C 51.88 -, NJW 1991, S. 2718 [2720]; Urteil v. 28.6.1990, - 6 C 41.88 -, NVwZ-RR 1990, S. 622; Urteil v. 28.2.1985, 2 C 31.82, NVwZ 85, 907).

    Der Empfänger ist insbesondere gehalten, sich bei etwaigen Unklarheiten oder Zweifeln durch Rückfragen beim Dienstherrn, der auszahlenden Kasse oder der anweisenden Stelle Gewißheit darüber zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt (BVerwG, Beschluß v. 19.11.1996, - 2 B 42/96 -, Juris-Datenbank; Urteil v. 28.2.1985, - 2 C 31.82 -, NVwZ 1985, S. 907; Urteil v. 28.6.1990, 6 C 41.88, NVwZ-RR 1990, S. 622 [623]).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.1999 - 2 KO 769/96
    Ein eventuelles behördliches Mitverschulden an einer Überzahlung von Bezügen ist ebenfalls grundsätzlich in die Ermessensentscheidung nach § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG einzustellen (BVerwG, Urteil v. 27.2.1994, - 2 C 19.92 - Urteil v. 12.3.1991, - 6 C 51.88 -, Urteil v. 28.6.1990, - 6 C 41.88 -).

    Ein solches Mitverschulden ist zwar nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich in die Ermessensentscheidung des § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG mit einzubeziehen (BVerwG, Urteil v. 27.2.1994, - 2 C 19.92 -, BVerwGE 95, 94 [98]; Urteil v. 12.3.1991, - 6 C 51.88 -, NJW 1991, S. 2718 [2720]; Urteil v. 28.6.1990, - 6 C 41.88 -, NVwZ-RR 1990, S. 622 [623]).

    Abzustellen ist dabei vor allem auf die Modalitäten und den Zeitpunkt der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Bereicherungsschuldners (BVerwG, Urteil v. 27.1.1994, - 2 C 19.92 -, BVerwGE 95, 94; OVG Koblenz, Urteil v. 15.5.1995 - 2 A 10176/95 -, Juris - Datenbank).

  • BVerwG, 27.02.1970 - IV C 28.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.1999 - 2 KO 769/96
    Dies ist der Fall, weil sie geeignet ist, den Streitstoff zwischen den Beteiligten im anhängigen Verwaltungsstreitverfahren umfassend und abschließend zu beurteilen (BVerwG, Urteil v. 27.2.1970, - IV C 28/67, NJW 1970, 1564 [1565]; Urteil v. 22.2.1980, 4 C 61.77; DVBl. 1980, 598; Eyermann - Rennert, VwGO, 10. Aufl., § 91, Rdnr. 31).

    Gegen die Sachdienlichkeit einer Klageänderung spricht auch nicht, daß dem Kläger - hier allein im Hinblick auf die denkbare isolierte Angreifbarkeit des mit der Klageänderung in das Berufungsverfahren einbezogenen Bescheides vom 30.9.1996 - für einen Teil des Streitstoffs nur eine Tatsacheninstanz eröffnet ist (BVerwG, Urteil v. 27.2.1970, - IV C 28/67, NJW 1970, 1564 [1565]; Beschluß v. 21.10.1983, - 1 B 116.83 -, DVBl. 1984, 93 [94]).

  • BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 15.91

    Rücknahme - Verwendung - Verbrauch

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.1999 - 2 KO 769/96
    Der Entreicherungseinwand nach § 12 Abs. 2 BBesG in Verbindung mit § 818 Abs. 3 BGB erfordert die substantiierte Darlegung einer solchen Entreicherung dahingehend, daß vermögenswerte Vorteile zum Zeitpunkt der Geltendmachung der Rückforderung nicht mehr im Vermögen des von der Rückforderung Betroffenen vorhanden sind (BVerwG, Urteil v. 28.1.1993, - 2 C 15.91 -).

    Die erfolgreiche Geltendmachung des Entreicherungseinwandes setzt eine solch substantiierte Darlegung dahingehend voraus, daß vermögenswerte Vorteile, wie etwa die Tilgung von Schulden oder wertvolle Anschaffungen, im Zeitpunkt der Geltendmachung der Rückforderung nicht mehr im Vermögen des von der Rückforderung Betroffenen vorhanden sind (BVerwG, Urteil v. 28.1.1993, - 2 C 15.91 -, DVBl. 1993, 947; Schwegmann/Summer, BBesG, § 12, 8. d) ).

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.1999 - 2 KO 769/96
    Es genügt, daß sie unter Beachtung der gegebenen Beurteilungsermächtigung nachprüfbar ist (BVerwG, Urteil v. 7.5.1981, - 2 C 42.79 -, DöV 1982, 76 [77]).
  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 61.77

    Bauvoranfrage - Abgabe aller wesentlichen Erklärungen - Wirtschaftlichkeit einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.1999 - 2 KO 769/96
    Dies ist der Fall, weil sie geeignet ist, den Streitstoff zwischen den Beteiligten im anhängigen Verwaltungsstreitverfahren umfassend und abschließend zu beurteilen (BVerwG, Urteil v. 27.2.1970, - IV C 28/67, NJW 1970, 1564 [1565]; Urteil v. 22.2.1980, 4 C 61.77; DVBl. 1980, 598; Eyermann - Rennert, VwGO, 10. Aufl., § 91, Rdnr. 31).
  • BVerwG, 21.10.1983 - 1 B 116.83

    Klageänderung - Sachdienlichkeit - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.01.1999 - 2 KO 769/96
    Gegen die Sachdienlichkeit einer Klageänderung spricht auch nicht, daß dem Kläger - hier allein im Hinblick auf die denkbare isolierte Angreifbarkeit des mit der Klageänderung in das Berufungsverfahren einbezogenen Bescheides vom 30.9.1996 - für einen Teil des Streitstoffs nur eine Tatsacheninstanz eröffnet ist (BVerwG, Urteil v. 27.2.1970, - IV C 28/67, NJW 1970, 1564 [1565]; Beschluß v. 21.10.1983, - 1 B 116.83 -, DVBl. 1984, 93 [94]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.1995 - 2 A 10176/95
  • VGH Bayern, 28.02.1996 - 3 B 95.1260
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1988 - 4 S 3064/86

    Rechtmäßige Ermessensausübung; Rückforderung von Anwärterbezügen

  • BVerwG, 16.12.1992 - 7 B 180.92

    Planfeststellungsbeschluß - Klageänderung - Änderungsbeschluß

  • OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 334/06

    Besoldung und Versorgung; Kürzung des sog. Urlaubs- und Weihnachtsgeldes in

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstößt eine tatbestandliche Rückanknüpfung gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, wenn das schutzwürdige Vertrauen des Betroffenen auf den Fortbestand der Rechtslage als Ergebnis der Abwägung höher zu gewichten ist als die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Gemeinwohl (vgl. nur BVerfGE 70, 69; 71, 255; 72, 200; 76, 256; 78, 249; 105, 17; 114, 258; BVerfG, Beschluss vom 28. September 2007, a. a. O.; Urteile des Senats vom 26. Januar 1999 - 2 KO 769/96 - Juris, vom 27. Mai 2003 - 2 KO 503/02 - ThürVBl 2004, 67 und vom 24. Oktober 2004 - 2 N 249/04 - Juris).
  • VG Gera, 04.07.2007 - 1 K 704/05

    Besoldung und Versorgung; Dienstwagen; unentgeltlich; Rückforderung; Bezüge;

    Ob letzteres geboten ist, richtet sich jeweils nach den besonderen Umständen des Einzelfalles (ThürOVG, Urteil vom 26.1.1999 - 2 KO 769/96 -, ThürVBl.
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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 16.02.1999 - 2 KO 769/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15997
OVG Thüringen, 16.02.1999 - 2 KO 769/96 (https://dejure.org/1999,15997)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16.02.1999 - 2 KO 769/96 (https://dejure.org/1999,15997)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16. Februar 1999 - 2 KO 769/96 (https://dejure.org/1999,15997)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mangel des rechtlichen Grundes; Empfänger; Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ; Zweifel; Rückfragen bei dem Dienstherr; Zahlung; Beamtenrechtliche Treuepflicht; Besoldungsunterlagen; Prüfungspflicht; Entreicherungseinwand; Vermögenswerte Vorteile; ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.06.1990 - 6 C 41.88

    Rückforderung des kinderbezogenen Anteils im Ortszuschlag

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.02.1999 - 2 KO 769/96
    Ein Mangel des rechtlichen Grundes im Sinne von § 12 Abs. 2 S 2 BBesG iVm § 819 Abs. 1 BGB ist offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (BVerwG, Beschluß v 19.11.1996 - 2 B 42/96 -, Urteil v 12.3.1991 - 6 C 51/88 -, Urteil v 28.6.1990 - 6 C 41/88 -, Urteil v 28.2.1985 - 2 C 31/82).

    Der Empfänger ist insbesondere gehalten, sich bei etwaigen Unklarheiten oder Zweifeln durch Rückfragen beim Dienstherrn, der auszahlenden Kasse oder der anweisenden Stelle Gewißheit darüber zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt (BVerwG, Beschluß v 19.11.1996 - 2 B 42/96 -, Urteil v 28.2.1985 - 2 C 31/82, Urteil v 28.6.1990 - 6 C 41/88).

    Ein eventuelles behördliches Mitverschulden an einer Überzahlung von Bezügen ist ebenfalls grundsätzlich in die Ermessensentscheidung nach § 12 Abs. 2 S 3 BBesG einzustellen (BVerwG, Urteil v 27.2.1994 - 2 C 19/92 -, Urteil v 12.3.1991 - 6 C 51/88 -, Urteil v 28.6.1990 - 6 C 41/88).

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.82

    Besoldung - Überzahlung - Beamter - Ortszuschlag - Kürzungsandrohung - Mangel des

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.02.1999 - 2 KO 769/96
    Ein Mangel des rechtlichen Grundes im Sinne von § 12 Abs. 2 S 2 BBesG iVm § 819 Abs. 1 BGB ist offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (BVerwG, Beschluß v 19.11.1996 - 2 B 42/96 -, Urteil v 12.3.1991 - 6 C 51/88 -, Urteil v 28.6.1990 - 6 C 41/88 -, Urteil v 28.2.1985 - 2 C 31/82).

    Der Empfänger ist insbesondere gehalten, sich bei etwaigen Unklarheiten oder Zweifeln durch Rückfragen beim Dienstherrn, der auszahlenden Kasse oder der anweisenden Stelle Gewißheit darüber zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt (BVerwG, Beschluß v 19.11.1996 - 2 B 42/96 -, Urteil v 28.2.1985 - 2 C 31/82, Urteil v 28.6.1990 - 6 C 41/88).

  • BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 51.88

    Ortszuschlag - Geschiedener Soldat - Stufe 1 des Ortszuschlages

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.02.1999 - 2 KO 769/96
    Ein Mangel des rechtlichen Grundes im Sinne von § 12 Abs. 2 S 2 BBesG iVm § 819 Abs. 1 BGB ist offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (BVerwG, Beschluß v 19.11.1996 - 2 B 42/96 -, Urteil v 12.3.1991 - 6 C 51/88 -, Urteil v 28.6.1990 - 6 C 41/88 -, Urteil v 28.2.1985 - 2 C 31/82).

    Ein eventuelles behördliches Mitverschulden an einer Überzahlung von Bezügen ist ebenfalls grundsätzlich in die Ermessensentscheidung nach § 12 Abs. 2 S 3 BBesG einzustellen (BVerwG, Urteil v 27.2.1994 - 2 C 19/92 -, Urteil v 12.3.1991 - 6 C 51/88 -, Urteil v 28.6.1990 - 6 C 41/88).

  • BVerwG, 19.11.1996 - 2 B 42.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beschwerdegrund der

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.02.1999 - 2 KO 769/96
    Ein Mangel des rechtlichen Grundes im Sinne von § 12 Abs. 2 S 2 BBesG iVm § 819 Abs. 1 BGB ist offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (BVerwG, Beschluß v 19.11.1996 - 2 B 42/96 -, Urteil v 12.3.1991 - 6 C 51/88 -, Urteil v 28.6.1990 - 6 C 41/88 -, Urteil v 28.2.1985 - 2 C 31/82).

    Der Empfänger ist insbesondere gehalten, sich bei etwaigen Unklarheiten oder Zweifeln durch Rückfragen beim Dienstherrn, der auszahlenden Kasse oder der anweisenden Stelle Gewißheit darüber zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt (BVerwG, Beschluß v 19.11.1996 - 2 B 42/96 -, Urteil v 28.2.1985 - 2 C 31/82, Urteil v 28.6.1990 - 6 C 41/88).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.02.1999 - 2 KO 769/96
    Ein eventuelles behördliches Mitverschulden an einer Überzahlung von Bezügen ist ebenfalls grundsätzlich in die Ermessensentscheidung nach § 12 Abs. 2 S 3 BBesG einzustellen (BVerwG, Urteil v 27.2.1994 - 2 C 19/92 -, Urteil v 12.3.1991 - 6 C 51/88 -, Urteil v 28.6.1990 - 6 C 41/88).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2019 - 4 B 14.17

    Beamteter Lehrer; Rückforderung überzahlter Bezüge; Wegfall der Bereicherung;

    Die bloße Behauptung, nicht mehr bereichert zu sein, genügt nicht (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 18. Dezember 2002 - 2 L 24/01 - juris Rn. 22; VGH Mannheim, Beschluss vom 10. Dezember 2002 - 4 S 309/00 - juris Rn. 25; OVG Saarlouis, Urteil vom 17. April 2019 - 1 A 28/18 - juris Rn. 32; OVG Weimar, Urteil vom 16. Februar 1999 - 2 KO 769/96 - juris Rn. 39, jeweils m.w.N.).
  • VG Weimar, 19.09.2016 - 8 K 1246/14

    Rückforderung von Amtsbezügen als Minister

    Danach liegt eine grobe Fahrlässigkeit dann vor, wenn der Empfänger die Überzahlung nur deshalb nicht bemerkt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat oder er den Fehler etwa durch Nachdenken oder logische Schlussfolgerung hätte erkennen müssen (st. Rspr. BVerwG, vgl. Urteil vom 26.04.2012, 2 C 4/11, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung; ebenso st. Rspr. OVG Weimar, vgl. Urteil vom 16.02.1999, 2 KO 769/96; beide Juris).
  • VG Potsdam, 08.04.2021 - 1 K 6165/17
    OVG Thüringen, Urteil vom 16. Februar 1999 - 2 KO 769/96 -, juris Rn. 39.
  • VG Potsdam, 08.04.2021 - 1 K 6205/17
    OVG Thüringen, Urteil vom 16. Februar 1999 - 2 KO 769/96 -, juris Rn. 39.
  • OVG Thüringen, 07.12.2000 - 2 KO 933/99

    Besoldung und Versorgung; Zur Rückforderung überzahlter Bezüge gemäß § 12 Abs.2

    Dies ist der Fall, wenn dem Empfänger die Fehlerhaftigkeit der Zahlung nur deswegen entgangen war, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße außer Acht gelassen hatte (vgl. das Urteil des Senats vom 16. Februar 1999 - 2 KO 769/96 -, ThürVBl.
  • VG Weimar, 29.10.2015 - 8 K 1196/13

    Zur Rückforderung von Amtsbezügen als Minister

    Danach liegt grobe Fahrlässigkeit dann vor, wenn der Empfänger die Überzahlung nur deshalb nicht bemerkt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat oder er den Fehler etwa durch Nachdenken oder logische Schlussfolgerung hätte erkennen müssen (st. Rspr. BVerwG, vgl. Urteil vom 26.04.2012, 2 C 4/11, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung; ebenso st. Rspr. OVG Weimar, vgl. Urteil vom 16.02.1999, 2 KO 769/96; beide juris).
  • VG Gera, 16.01.2017 - 1 K 84/15

    Rückforderung der Zulage für Beamte im Einsatzdienst der Feuerwehr

    Zwar ist einem Beamten aufgrund der beamtenrechtlichen Treuepflicht zuzumuten, die ihm ausgehändigten Besoldungsunterlagen zu überprüfen und auf Überzahlungen zu achten (vgl. Thüringer OVG, Urteil vom 16. Februar 1999 - 2 KO 769/96 -, zitiert nach juris).
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